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   BayObLG, 09.09.2004 - Verg 18/04   

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https://dejure.org/2004,3155
BayObLG, 09.09.2004 - Verg 18/04 (https://dejure.org/2004,3155)
BayObLG, Entscheidung vom 09.09.2004 - Verg 18/04 (https://dejure.org/2004,3155)
BayObLG, Entscheidung vom 09. September 2004 - Verg 18/04 (https://dejure.org/2004,3155)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Wahl des Preises als ausschließliches Zuschlagskriterium; Bindung des öffentlichen Auftraggebers an die in der Ausschreibung festgelegten Zuschlagskriterien; Berücksichtigungsfähigkeit eines Skontos bei der Festlegung des Preises als ausschließliches ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Zuschlagsverbot: Verlängerung des Zuschlagsverbots im Beschwerdeverfahren - Kosten des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschlagssperre bei erstmaliger Zustellung des Nachprüfungsantrags durch Rechtsmittelgericht - Berücksichtigung von Nachlässen bei der Preisermittlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertung von bedingten Nachlässen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Müssen Skonti gewertet werden? (IBR 2004, 714)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 610 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 126
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.02.1998 - VIII ZR 287/97

    Zur Frage, wann eine dem Käufer eingeräumte Skontofrist bei Zahlung durch

    Auszug aus BayObLG, 09.09.2004 - Verg 18/04
    Auf eine nachträgliche Skontovereinbarung, die sich als ein aufschiebend bedingter Teilerlass darstellt (BGH NJW 1998, 1302), hat der Auftraggeber keinen Anspruch.

    Bei der Skontoabrede handelt es sich um einen aufschiebend bedingten Teilerlass der Forderung für den Fall fristgerechter Zahlung (BGH NJW 1998, 1302).

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus BayObLG, 09.09.2004 - Verg 18/04
    In diesem Rahmen kann er auch nur auf den Preis, dem in der Regel ohnehin ein erhebliches Gewicht zukommen muss (BGH NZBau 2000, 35), als für die Wertung allein entscheidendes Kriterium abstellen.

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es vom Grundsatz her unbedenklich, ein Skonto in den Vergleichspreis einzubeziehen (vgl. BGH NZBau 2000, 35/38).

  • OLG Köln, 08.10.2002 - 22 U 48/02

    Skonto-Angebot im Ausschreibungsverfahren der VOB/A

    Auszug aus BayObLG, 09.09.2004 - Verg 18/04
    Der Skonto ist die Inaussichtstellung einer Prämie für zügige bzw. fristgerechte Zahlung, also eine Zahlungsmodalität, die weder die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausführung der Leistung noch den Preis als solchen ändert (OLG Köln NJW-RR 2003, 741 m.w.N.).

    Es böte sich deshalb an, ähnlich wie für Nebenangebote - ein solches ist das Skontoangebot selbst nicht (OLG Köln NJW-RR 2003, 741; Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam A § 25 Rn. 75) - bereits in der Vergabebekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen eine Erläuterung des Auftraggebers zu verlangen, welche Mindestanforderungen ein Skontoangebot erfüllen muss, um als Preisnachlass gewertet zu werden (vgl. BayObLGZ 2004, 154; EuGH VergabeR 2004, 50 für Nebenangebote).

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus BayObLG, 09.09.2004 - Verg 18/04
    Ein dennoch erteilter Zuschlag ist gemäß § 134 BGB nichtig (Boesen Vergaberecht § 115 GWB Rn. 13; siehe auch BGH VergabeR 2004, 201/206; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 226/228).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

    Auszug aus BayObLG, 09.09.2004 - Verg 18/04
    Es böte sich deshalb an, ähnlich wie für Nebenangebote - ein solches ist das Skontoangebot selbst nicht (OLG Köln NJW-RR 2003, 741; Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam A § 25 Rn. 75) - bereits in der Vergabebekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen eine Erläuterung des Auftraggebers zu verlangen, welche Mindestanforderungen ein Skontoangebot erfüllen muss, um als Preisnachlass gewertet zu werden (vgl. BayObLGZ 2004, 154; EuGH VergabeR 2004, 50 für Nebenangebote).
  • OLG Jena, 13.10.1999 - 6 Verg 1/99

    Preisvergleich im Bau-Finanzierungsmodell

    Auszug aus BayObLG, 09.09.2004 - Verg 18/04
    Weil aber ein Bieter als Außenstehender kaum beurteilen kann, ob die Einhaltung der von ihm gesetzten Zahlungsfrist der Vergabestelle zur ordnungsgemäßen Rechnungsprüfung und zur Abwicklung des Zahlungswegs ausreicht, stellt es für ihn ein kaum kalkulierbares Risiko dar, ob nun sein Skontoangebot gewertet wird oder nicht (siehe ThürOLG BauR 2000, 388; Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam Handkommentar zur VOB 10. Aufl. A § 25 Rn. 165).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2001 - Verg 30/00

    Wirksame Zuschlagserteilung auch bei unklarem Auftragsumfang?

    Auszug aus BayObLG, 09.09.2004 - Verg 18/04
    Ein dennoch erteilter Zuschlag ist gemäß § 134 BGB nichtig (Boesen Vergaberecht § 115 GWB Rn. 13; siehe auch BGH VergabeR 2004, 201/206; OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 226/228).
  • BayObLG, 22.06.2004 - Verg 13/04

    Voraussetzungen für die Wertung eines zugelassenen Nebenangebots

    Auszug aus BayObLG, 09.09.2004 - Verg 18/04
    Es böte sich deshalb an, ähnlich wie für Nebenangebote - ein solches ist das Skontoangebot selbst nicht (OLG Köln NJW-RR 2003, 741; Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam A § 25 Rn. 75) - bereits in der Vergabebekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen eine Erläuterung des Auftraggebers zu verlangen, welche Mindestanforderungen ein Skontoangebot erfüllen muss, um als Preisnachlass gewertet zu werden (vgl. BayObLGZ 2004, 154; EuGH VergabeR 2004, 50 für Nebenangebote).
  • VK Nordbayern, 12.08.2004 - 320.VK-3194-34/04

    Wertung von bedingten Nachlässen

    Auszug aus BayObLG, 09.09.2004 - Verg 18/04
    Verg 018/04 20/Str Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-34/04.
  • OLG Naumburg, 05.12.2008 - 1 Verg 9/08

    Pflicht des Bieters zur Prüfung der Verdingungsunterlagen auf Vergabeverstöße;

    Nach dem Vorstehenden ist vergaberechtlich die Auswahl des Preises als alleiniges Zuschlagskriterium nicht generell unzulässig (ebenso bereits BayObLG, Beschluss vom 9. September 2004, Verg 18/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Mai 2007, VII-Verg 1/07 "Postdienste" - NZBau 2007, 600; VK Bund, Beschluss vom 4. März 2008, VK 2 - 19/08).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2012 - 11 Verg 6/12

    Verstoß gegen das Gebot der Transparenz und Gleichbehandlung bei der Vergabe von

    Für das maßgebliche Verständnis eines durchschnittlich erfahrenen Bieters kann nicht - und schon gar nicht ausschließlich - darauf abgestellt werden, dass eine Skontoabrede rechtlich als aufschiebend bedingter Teilerlass der Forderung für den Fall fristgerechter Zahlung bezeichnet wird [vgl. BGH Urt. v. 11.2.1998 - VIII ZR 287/97 - Rn. 7], die als bloße Zahlungsmodalität bzgl. der Preisvereinbarung den Preis nicht als solchen ändert [OLG Köln Urt. v. 8.10.2002 - 22 U 48/02; BayObLG Beschl. v. 9.9.2004 - Verg 18/04 - Rn. 18; Heiermann/Riedl/Rusam, Handbuch zur VOB, 12. Aufl., § 16 VOB/A Rn. 135; Beck'scher VOB und Vergaberecht Komm., VOB Teil B, 2. Aufl., § 16 Nr. 5 Rn. 9].
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2006 - Verg 77/05

    Kommunalversicherung als Bieter?

    Ob bedingte Preisnachlässe (z.B. auch Skonti) im Vergabeverfahren wertbar sind, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung (vgl. dazu BGH, Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 30/98, NZBau 2000, 35, 38; BayObLG, Beschl. v. 9.9.2004 - Verg 18/04, VergabeR 2005, 126, 128; Kulartz in in Daub/Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 25 Rn. 46 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2012 - 11 Verg 5/12

    Vergaberecht: Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

    Bei einer solchen Prüfung erscheint es nach vorläufiger Einschätzung des Senats nicht entscheidend, dass eine Skontoabrede rechtlich als ein aufschiebend bedingter Teilerlass der Forderung für den Fall fristgerechter Zahlung einzuordnen ist [vgl. BGH Urt. v. 11.2.1998 - VIII ZR 287/97 - Rn. 7], welche als reine Zahlungsmodalität bzgl. der Preisvereinbarung den Preis nicht als solchen ändert [OLG Köln Urt. v. 8.10.2002 - 22 U 48/02; BayObLG Beschl. v. 9.9.2004 - Verg 18/04 - Rn. 18; Heiermann/Riedl/Rusam, Handbuch zur VOB, 12. Aufl., § 16 VOB/A Rn. 135; Beck'scher VOB und Vergaberecht Komm., VOB Teil B, 2. Aufl., § 16 Nr. 5 Rn. 9].
  • OLG München, 29.11.2007 - Verg 13/07

    Zustellungsauftrag: Handelsübliches Skonto bei fristgerechter Zahlung

    Deshalb sind Skonti grundsätzlich bei der Wertung der Angebote nicht zu berücksichtigen (vgl. BayObLG vom 9.9.2004 ­ Verg 18/04).
  • VK Hessen, 27.04.2012 - 69d-VK-12/12

    Skontoabrede und gesetzliche Mindesttarife: Geht beides zusammen?

    Der Skonto ist die Inaussichtstellung einer Prämie für zügige bzw. fristgerechte Zahlung, also eine Zahlungsmodalität, die weder die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausführung der Leistung noch den Preis als solchen ändert (vgl. BayObLG, Beschluss vom 9. September 2004 - Az.: Verg 018/04 - zitiert nach juris).*).

    Der Skonto ist die Inaussichtstellung einer Prämie für zügige bzw. fristgerechte Zahlung, also eine Zahlungsmodalität, die weder die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausführung der Leistung noch den Preis als solchen ändert (vgl. BayObLG, Beschluss vom 9. September 2004 - Az.: Verg 018/04 - zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2017 - Verg 12/17

    Rechtmäßigkeit der Zulassung gleichwertiger Alternativen zu den im

    Im Falle des Zuschlags, also des zivilrechtlichen Vertragsschlusses, hat der Auftraggeber nur dann Anspruch auf einen Preisnachlass, wenn er auch vereinbart ist, also im Angebot des Bieters enthalten ist (für Skontoabzüge BayObLG, Beschluss v. 09.09.2004, Verg 18/04, juris Rn. 16).
  • VK Hessen, 31.03.2008 - 69d-VK-09/08

    Abschleppen Fahrzeuge aller Art bis 3.5 t, Verwaltung und Herausgabe

    Dabei ist es durchaus möglich, den niedrigsten Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium zugrunde zu legen (BayObLG, Beschluss vom 09.09.2004, Verg 18/04, vgl. VK Thüringen, Beschluss vom 09.09.2003, 216-4003.20-015/03-GTH, Noch in: Müller/Wrede (Hrsg.), Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A, 2. Auflage 2007, § 25, Rn. 294).
  • VK Bund, 17.03.2005 - VK 2-09/05

    Erstellung (Redaktion, Layout) einer Mitarbeiterzeitung

    Aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung (§ 97 Abs. 1 und 2 GWB) darf sie in ihrer Vergabeentscheidung hiervon nicht abweichen (BayObLG, Beschluss vom 9. September 2004, Verg 18/04).
  • VK Bund, 12.12.2008 - VK 2-130/08

    Rahmenvereinbarung über die Versorgung der BKK-Versicherten mit ableitenden

    Es ist jedoch anerkannt, dass dies nicht ausschließt, dass im Einzelfall auch allein auf den Preis abgestellt werden darf (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. April 2008, X ZR 129/06, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2007, 17 Verg 6/07 oder BayObLG, Beschluss vom 9. September 2004, Verg 18/04).
  • VK Bund, 12.12.2008 - VK 2-136/08

    Rahmenvereinbarung über die Versorgung der BKK-Versicherten mit ableitenden

  • VK Hessen, 03.02.2012 - 69d-VK-48/11

    Niedrigster Preis als einziges Zuschlagskriterium zulässig!

  • VK Münster, 14.10.2011 - VK 14/11

    Preisnachlässe sind keine Nebenangebote!

  • VK Nordbayern, 21.07.2008 - 21.VK-3194-27/08

    Wie muss "verdeckte" Fabrikatsausschreibung gerügt werden?

  • VK Bund, 04.03.2008 - VK 2-19/08

    Betrieb der Lagerung von Publikationen des Referates Öffentlichkeitsarbeit,

  • VK Brandenburg, 01.03.2005 - VK 8/05

    Berücksichtigung von Preisnachlässen

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